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Asyl-System > Ablehnung

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde berät zu den Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise. Erfolgt keine freiwillige Ausreise, muss die Ausländerbehörde gegebenenfalls Zwangsmittel einleiten.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Email einen Beratungstermin.

Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
0551 4002168


http://www.goettingen.de/verwaltung/struktur/details/auslaenderbehoerde.html
auslaenderstelle@goettingen.de