Asyl-System > Ankunft in Deutschland
Ausländerbehörde
Nach Anerkennung des Flüchtlingsstatus' durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, erteilt die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis.
Darüber hinaus findet Beratung zu den Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise und zur Einleitung von Zwangsmitteln statt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Email einen Beratungstermin.
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
0551 4002168
http://www.goettingen.de/verwaltung/struktur/details/auslaenderbehoerde.html
auslaenderstelle@goettingen.de